Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland verläuft ein Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nach einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das geplante Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, etwa über einen Bebauungsplan oder – falls kein Bebauungsplan existiert – nach den Vorgaben nach Art der Nutzung und der Umgebung. Danach folgt die Einreichung des Bauantrags, anschließend prüft die zuständige Behörde die Unterlagen und die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Am Ende steht die Entscheidung über die Genehmigung oder – falls erforderlich – die Nachforderung von Unterlagen bzw. Anpassungen am Vorhaben. Trotz dieses gemeinsamen Grundmusters unterscheidet sich die praktische Umsetzung je Bundesland. Die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) bildet zwar eine wichtige Orientierung, die konkrete Ausgestaltung übernehmen aber die Landesbauordnungen. Das betrifft zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sein können, wer als bauvorlageberechtigt gilt und wie die Behörden im Detail prüfen. Auch organisatorische Fragen wie Zuständigkeiten, Abläufe bei Nachbarbeteiligungen oder die Frage, wie digitale Anträge möglich sind, können sich je nach Land unterscheiden. Für die Planung bedeutet das: Wer sich frühzeitig mit dem Ablauf im jeweiligen Bundesland beschäftigt, kann typische Stolperstellen vermeiden. Denn der Weg zur Genehmigung hängt nicht nur vom Bauvorhaben ab, sondern auch davon, welche Anforderungen die Landesbauordnung und die zuständige Bauaufsichtsbehörde im konkreten Fall stellen. Wichtig ist dabei, dass die Landesregeln den Rahmen setzen, während das allgemeine Verfahren auf dem Muster der MBO basiert. So lässt sich der Bauantrag besser vorbereiten, und die Chancen steigen, dass die Prüfung ohne unnötige Verzögerungen gestartet werden kann. Ein weiterer Punkt: Auch wenn die Grundlogik gleich bleibt, können die Unterlagenanforderungen und die Verfahrensschritte im Detail variieren. Manche Bundesländer bieten digitale Antragswege an, andere arbeiten stärker mit klassischen Einreichungen. Zudem kann es Unterschiede geben, wie schnell eine Entscheidung getroffen wird oder wann die Behörde welche Nachweise einfordert – konkrete Fristen sind jedoch nicht bundesweit identisch. Darum lohnt sich der Blick auf die Landesbauordnung und die Hinweise der zuständigen Behörde, bevor der Bauantrag final gestellt wird.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Schwerin

Zuständig ist das Bauordnungsamt in Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern hat den EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung" selbst entwickelt und federführend ausgerollt.

Zur Digitalen Baugenehmigung (Mecklenburg-Vorpommern)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Bauherren in Mecklenburg-Vorpommern sollten vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob es als verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei eingeordnet werden kann. Das hängt nicht nur von der Art des Bauvorhabens ab, sondern auch von den konkreten Umständen auf dem Grundstück. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, gelten in der Regel weiterhin öffentlich-rechtliche Vorgaben, etwa aus dem Planungsrecht oder dem Bauordnungsrecht. Prüfen Sie deshalb frühzeitig die Zulässigkeit und lassen Sie die Einordnung im Zweifel vorab klären. So vermeiden Sie spätere Nachbesserungen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Schwerin.

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Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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